Häufige Fragen zur Wohnbauförderung
Gewünschte Änderung müssen Sie immer schriftlich an folgende Adresse schicken:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtalerstraße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Hier finden Sie das Antragsformular zur Namens- und Adressänderung.
Die Begleichung Ihrer Rate für die Wohnbauförderung / Wohn- und Siedlungsfonds-Kredit (WSF-Kredit) erfolgt mittels Einzug.
Füllen Sie das Formular für die Einzugsermächtigung für die Wohnbauförderung bzw. Wohn- und Siedlungsfonds-Kredit (WSF-Kredit) aus und schicken das unterfertigte Formular an folgende Adresse:
Austrian Anadi Bank AG
LANDES-Wohnbauförderung
Domgasse 5
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail: wohnbaufoerderung@anadibank.com
Fax +43 (0)50202 - 3000
Ändern sich Ihre Bankdaten, füllen Sie das beiliegende Einzugsermächtigungs-Formular aus und schicken das unterfertigte Formular an folgende Adresse:
Austrian Anadi Bank AG
LANDES-Wohnbauförderung
Domgasse 5
9020 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail: wohnbaufoerderung@anadibank.com
Fax +43 (0)50202 - 3000
Die Ausfertigung einer Löschungsurkunde wird nach erfolgter Rückzahlungsmeldung durch die Austrian Anadi Bank automatisch vom Amt der Kärntner Landesregierung an Sie übermittelt.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Landes Kärnten (Abteilung 11) gerne zur Verfügung.
Bei Erwerb bzw. Veräußerung einer geförderten Wohnung (bzw. eines Eigenheimes) kann der Wohnbauförderungskredit vom Erwerber nur mit Zustimmung des Landes übernommen werden. Einer Übernahme wird nur zugestimmt, wenn der Erwerber eine begünstigte Person ist und er die Verpflichtung zur Kreditrückzahlung übernommen hat. Mehr Informationen entnehmen Sie aus der Wohnbaufibel.
- Füllen Sie das Formular für die Kreditübernahme aus. Hier finden Sie das Formular für die Übernahme aushaftender Förderungskredite.
- Kontaktieren Sie den zuständigen Referenten bei der Wohnbauförderstelle des Landes Landes (Prüfung der Fördervoraussetzung, etc.). Hier finden Sie die Kontaktdaten vom Land Kärnten.
Darunter versteht man die vorzeitige gänzliche Rückzahlung von Wohnbauförderungskrediten oder von Krediten des Landes-Wohn- und Siedlungsfonds unter Inanspruchnahme eines Nachlasses von 25 % auf den aushaftenden Kreditbetrag. Mehr Informationen entnehmen Sie aus der Wohnbaufibel.
Die begünstigte Rückzahlung ist unter Verwendung der beim Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 11, Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau, aufliegenden Formblätter zu beantragen.
Hier finden Sie das Antragsformular für die vorzeitige gänzliche Rückzahlung.
Füllen Sie das Antragsformular zur Weitergewährung von Annuitätenzuschüssen aus und schicken dieses mit den notwendigen Daten an folgende Adresse:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Hier finden Sie das Antragsformular auf Weitergewährung von Annuitätenzuschüssen.
Für sämtliche Fragen zum Thema: „Wohnbauförderung“ dürfen wir Ihnen folgende Kontaktdaten übermitteln:
Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtalerstraße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 050 536-31002 (Frau Martina Hudej)
Tel.: 050 536-31004 (Fr. Franziska Mayer)
Fax.: 050 536-31000
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Internet: www.wohnbau.ktn.gv.at